Grundsätzlich sind Dachfenster genehmigungsfrei. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen. Im Ensemble- und Denkmalschutz ist es dringend erforderlich den Einbau mit der Behörde abzustimmen.
Auch wenn ein Dachfenster oder eine Dachfensterkombination zum Dachaufbau wird, sollte man sich mit den zuständigen Stellen vor Ort abstimmen.
Als Beispiel hierfür wären Dachfenster mit Aufkeilrahmen, die VELUX Lichtlösung RAUM und die VELUX Lichtlösung PANORAMA zu nennen.